Honorare
Die Anwaltstätigkeit erfolgt im Rahmen eines Mandates. Die Dienstleistung wird grundsätzlich nach Zeitaufwand verrechnet.
HONORARVEREINBARUNG
Unser Anliegen ist auch die rechtliche Problemvermeidung der Mandanten. In bestimmten Fällen können auch Pauschalen für wiederkehrende Rechtsberatung vereinbart werden.
Wir wenden ein computerunterstütztes, transparentes und detailliertes Leistungsverrechnungssystem an. Zu Beginn der Tätigkeit werden Tarif, Honorar, allfällige Gerichtskosten und mögliche Entschädigungen besprochen. Es werden regelmässig Kostenvorschüsse verlangt bzw. Zwischenabrechnungen gestellt. Bei Beendigung des Mandats erfolgt eine Schlussabrechung.
Die notarielle Tätigkeit hält sich an die gesetzlichen Vorgaben der Notariatsgesetzgebung.
GEBÜHRENTARIF FÜR NOTARE