Advokatur
Im Rahmen einer Mandatsübernahme und –zuteilung tragen wir einerseits den Wünschen der Mandantschaft und andererseits den Präferenzen und fachlichen Schwerpunkten des Teams Rechnung. Bei Bedarf kann auch eine kantons- oder grenzüberschreitende Betreuung, gegebenenfalls über Korrespondenzbeziehungen, gewährleistet werden.
Die Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf:
- Zivilrecht, insbesondere: Personenrecht
- Familienrecht
- Erbrecht
- Sachenrecht, insbesondere Immobiliarsachenrecht
- Vertragsrecht
- Haftpflicht- und Versicherungsrecht
- Mietrecht
- Arbeitsrecht
- Auftragsrecht
- Bau- und Werkvertragsrecht
- Verwaltungsrecht, insbesondere
- Baurecht
- Raumplanungsrecht
- Umweltschutzrecht
- Vergaberecht
- Beamtenrecht
- Enteignungsrecht
- Strafrecht
- Gesellschafts- und Handelsrecht
- Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
- Steuerrecht